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Bürger konnte in Nördlingen nur werden, wer Mitglied einer Zunft war. Der Zunftzwang forderte, dass jeder Handwerker nach der Zunftordnung den Treueid schwor. Die Regeln waren streng: neben ehelicher Geburt gebot die Zunft einen sittsamen Lebenswandel und handwerkliches Können Ein gewählter Zunftmeister, oder -vorgeher und zwölf (oder sechs) Geschworene überwachten die Einhaltung der Ordnung: ein Zunftgericht entschied kleinere Streitigkeiten, der Zunftknecht nahm entsprechende Strafen vor, zwei Büchsenmeister verwalteten das Vermögen, die Zeichenmeister prüften die Waren. Die Zunft achtete auf die Wahrung der Zunftrechte und die Pflege ihrer Einrichtungen